Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer die direkt an der Steuerquelle erhoben beziehungsweise verrechnet wird und nicht im Nachhinein durch den Steuerzahler beglichen werden muss. Die Lohnsteuer zum Beispiel wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Oder die Kapitalertragssteuer bei Aktienverkäufen. Diese wird direkt vom jeweiligen Bankinstitut abgeführt.