Pferdeversicherung

So wie es für den Menschen verschiedene Arten von Versicherungen gibt, kann man auch eine Pferdeversicherung abschließen. Im Grunde kann man also beinahe jedes erdenkliche Risiko bzw. dessen finanzielle Folgen, welche in Zusammenhang mit dem Pferd stehen absichern lassen… § 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet wie folgt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“


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Häufige Fragen zur Pferdeversicherung

Welche Arten der Pferdeversicherung gibt es?

In den Bereich der Pferdeversicherung fallen die Pferdehaftpflichtversicherung, Pferdekrankenversicherung, Pferdelebensversicherung, Pferde-OP- Versicherung, Reiterunfallversicherung und die Pferdediebstahlversicherung.

Pferdehaftpflichtversicherung

Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist für Besitzer eines Pferdes sehr wichtig. Sie ist meiner Meinung nach die wichtigste Pferdeversicherung, eben wie die private Haftpflichtversicherung. Immerhin übernimmt die Versicherung die Schadenskosten, die durch das jeweilige Pferd entstanden sind. So kommt die Pferdehaftpflichtversicherung beispielsweise für Sachschäden auf, die eine andere Person durch das Pferd erlitten hat. Ein Beispiel wäre, dass das Pferd von seiner Koppel ausreißt und auf der Straße einen Unfall mit einem Schaden an einem Auto verursacht. Ebenfalls deckt die Pferdehaftpflichtversicherung Kosten durch einen Personenschaden ab. Dieser kann sich ergeben, wenn das Pferd eine andere Person verletzt. Bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung für Pferde sollte man einige Punkte sehr genau beachten. Hierzu gehört vor allem der Blick auf die Höhe der Versicherungssumme. Dieser Wert gibt die maximale Höhe an, bis zu der die Versicherung Schäden reguliert. Ebenso unterscheiden sich die Offerten der Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Höchstsumme für Vermögensschäden. Diese können sich zum Beispiel ergeben, wenn der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit einem Pferd einen Verdienstausfall erleidet.

Weitere wichtige Punkte bei einer Pferdehaftpflichtversicherung

Nicht jede Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt zudem Schäden, die durch einen Fremdreiter wie einem Freund oder Bekannten des Besitzers verursacht worden. Auch die Regelungen in Bezug auf einen Auslandaufenthalt sind verschiedenartig gestaltet. Oftmals wird der Versicherungsschutz dieser Pferdeversicherung für das Ausland auf einen bestimmten Zeitraum wie ein oder zwei Jahre begrenzt. Dabei sollte aber achtgegeben werden, ob der Versicherungsschutz weltweit oder nur für Europa gilt. Bedeutsam ist ferner der Punkt der Mitversicherung von Fohlen des Pferdes. Viele Anbieter sehen diesen Versicherungsschutz vor, begrenzen ihn aber auf eine Zeitspanne wie zwölf Monate. Des Weiteren bieten sich Pferdehaftpflichtversicherungen an, die Flurschäden, also Schäden an Weiden oder Feldern, übernehmen. Viele Versicherungen übernehmen auch die Kosten für einen ungewollten Deckakt.

Jährliche Zahlweise bei der Pferdeversicherung ist kostengünstiger

Um die Versicherungsbeiträge der Pferdeversicherung möglichst niedrig zu halten, kann auf Pferdehaftpflichtversicherungen zurückgegriffen werden, die eine Selbstbeteiligung enthalten. Hierbei gilt, dass je höher die eigene Beteiligung im Schadensfall ausgewählt wird, umso stärker fällt der Abschlag beim Beitrag vonseiten der Versicherungen aus. Darüber hinaus beeinflusst die Zahlweise einer Pferdehaftpflichtversicherung die Höhe des Versicherungsbeitrags. Versicherungsbeiträge, die jährlich entrichtet werden, sind günstiger, verglichen mit der Vorgehensweise einer halb- oder vierteljährlichen Bezahlung. Sparen lässt sich außerdem mit Pferdehaftpflichtversicherungen, die eine Mindestlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen.

Pferdekrankenversicherung

Eine Pferdekrankenversicherung schützt den Halter eines Pferds vor Kosten, die sich aufgrund der Erkrankung des Tieres ergeben können. So werden die Rechnungen des Tierarztes nach einer Behandlung durch die jeweilige Pferdekrankenversicherung übernommen. Sie ist auch eine sehr wichtige Pferdeversicherung.

Leistungen einer Pferdekrankenversicherung

Viele Pferdekrankenversicherungen sehen nicht nur die Übernahme von Behandlungskosten bei einer Erkrankung vor, sondern ebenso bei einer notwendigen Operation des Pferdes. Während Operationen wie bei einer Kolik unter Vollnarkose in der Regel stets abgedeckt sind, muss beim Abschluss einer Versicherung darauf geachtet werden, ob der Versicherungsschutz ebenfalls für Operationen gilt, die unter einer Teilnarkose wie einer Standnarkose durchgeführt werden. Denn die letztgenannte Operationsform ist bei manchen Versicherungen nicht im Katalog der Leistungen inbegriffen. Teilnarkosen werden unter anderem bei Extraktionen von Zähnen oder der Versorgung von Verletzungen durch Bisse vorgenommen. Zudem gilt es darauf zu achten, wie lange die Zeitspanne für ambulante oder stationäre Nachbehandlungen bemessen wird. In diesem Zusammenhang ist zusätzlich wichtig, ob die Übernahme der Kosten für verordnete Arzneimittel unbegrenzt ist.

Pferdekrankenversicherungen mit Vorsorgeschutz

Empfehlenswert sind Pferdekrankenversicherungen, die Vorsorgemaßnahmen finanziell unterstützten. So erhält der Versicherungsnehmer in diesen Fällen einen Betrag wie 100 Euro pro Jahr, der zum Beispiel für Impfungen genutzt werden kann. Viele Versicherungen weisen darüber hinaus Regelungen auf, wie alt ein Pferd sein darf, damit es einen Versicherungsschutz erhalten kann. So sehen sie beispielsweise vor, dass nur Pferde versichert werden können, die nicht älter als 20 Jahre sind. Auch ein Mindestalter lässt sich bei den Offerten entdecken. In der Regel darf der Tierarzt für eine Behandlung eigenständig ausgewählt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich die Versicherungen hinsichtlich der Kostenübernahme nach dem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) unterscheiden. Verfügbar sind unter anderem Versicherungen, die einen zweifachen Satz der Gebührenordnung übernehmen. Lohnenswert ist des Weiteren ein Blick auf die Gestaltung eines Angebots in Bezug auf die Übernahme von Kosten bei regenerativen Therapien, da dieser Punkt verschiedenartig geregelt wird. Während manche Anbieter die Kosten vollständig im Zusammenhang mit einer Operation übernehmen, ist die Kostenübernahme bei anderen Versicherungsunternehmen auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Pferde-OP Versicherung als eigenständige Versicherung

Neben der Möglichkeit eine Pferdekrankenversicherung abzuschließen, können auch reine Pferde-OP-Versicherungsangebote in Anspruch genommen werden. Hierbei werden nur die Kosten übernommen, die aufgrund von Operationen entstanden sind. Die Pferde-OP-Versicherungen sind natürlich wesentlich günstiger bezüglich der Höhe der Versicherungsbeiträge, verglichen mit den jährlichen Kosten einer Pferdekrankenversicherung. Allerdings ist gleichzeitig das Leistungsspektrum solcher Versicherungen wie beschrieben deutlich kleiner.

Pferdelebensversicherung

Warum sollte das Leben von Pferden, unserer geliebten Haustiere, nicht auch versichert werden. Eine Pferdelebensversicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten oder bei Einschränkungen durch Krankheit des Pferdes. Egal ob Pony, Fohlen oder erwachsenes Pferd. Stirbt ein Pferd, oder wird unbrauchbar, ist es nicht nur ein ideeller und trauriger Verlust, sondern meist auch ein finanzieller. Hier greift eine Pferdelebensversicherung. In den einzelnen Tarifen, die angeboten werden, sind auch Diebstahl, Nottötung, Zuchtunbrauchbarkeit, Brand und Blitzschlag dabei. Manche Versicherer bieten meist auch Zusatzpakete an, wie etwa eine Pferde-OP-Versicherung.
Dabei gibt es Unterscheidungen, wofür das Pferd eingesetzt wird. Deckhengste und Deckstuten sind anders versichert als Freizeitpferde. Einige Versicherer nehmen keine aktiven Rennpferde auf. Auch das Alter bei Beginn der Versicherung ist, wie beim Menschen, ein Kriterium. Manche Versicherer haben sich auf Pferde spezialisiert und bieten ein breites Spektrum an Leistungen an.
Die Beiträge hängen natürlich von der Höhe der Versicherungssumme, der inkludierten Leistungen und dem Alter des Pferdes ab. Zum Tragen kommt die Versicherung nicht nur beim Tod des Pferdes, sondern auch dann, wenn das Pferd durch Krankheit oder Unfall nicht mehr wie vorher beispielsweise als Dressurpferd arbeiten kann. Die Auszahlung liegt in solchen Fällen bei rund 80 % der Versicherungssumme. Grundsätzlich gilt, jeden Anbieter genau auf seine Bedürfnisse abzuklopfen und sich genau zu informieren.

Reiterunfallversicherung

Eine Reitunfallversicherung bietet ambitionierten und Hobbyreiter mehr Sicherheit beim Ausüben ihres Sports. Reiten ist ein unfallträchtiges Hobby, das immer abgesichert werden sollte. Mit einer passenden Pferdeversicherung können Reiter nicht nur ihr Pferd absichern, sie sind auch bei Reitstunden oder beim Austritt abgesichert.

Reitunfallversicherung – auf die Bedürfnisse des Reiters und seiner Angehörigen zugeschnitten
Natürlich wünscht sich niemand, dass er eine Unfallversicherung benötigt wird. Doch ist es zu einem Unfall gekommen, kann eine gute Reitunfallversicherung Gold wert sein. Gerade für Kinder, die noch wenig Erfahrung haben, ist eine passende Versicherung mehr als sinnvoll. Kinder lernen erst Umgang mit dem Pferd und können viele Situationen im täglichen Umgang mit den Tieren noch nicht richtig einschätzen. Kinder sind daher viel gefährdeter als Erwachsene. Eine gute Reitunfallversicherung sollte 24 h am Tag Schutz bieten und auch diejenigen absichern, die sich lediglich um die Pflege des Pferdes kümmern. Sie kann auch für das Reiten ohne Sattel und ohne Helm gelten, was jedoch nicht zum Basisversicherungsschutz gehört.

Eltern sollten ihre Kinder gut versichern
Bei einem Freizeitunfall greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die meisten Reitunfälle geschehen aber in der Freizeit. Das Pferd kann austreten und den Reiter unbeabsichtigt verletzen, schwere Stürze können zu Invalidität oder schlimmstenfalls zum Tod führen. Muss ein Minderjähriger lebenslang mit gesundheitlichen Einschränkungen rechnen, kommen auf die Familien erhebliche finanzielle Belastungen zu. Deshalb wird eine Reitunfallversicherung nicht nur dringend empfohlen, sie ist für Reiter zwingend notwendig. Eine entsprechende Versicherung kann bei allen Verletzungsgraden angemessen absichern und vor dem finanziellen Ruin schützen.

Die Leistungen der Reiterunfallversicherung
Die Tarife sind in mehrere Stufen gegliedert, für die gestaffelte Versicherungsbeiträge fällig werden. Die Versicherung trägt beispielsweise die Kosten bei Bergungs- und Rettungseinsätzen von Pferd und Reiter. Sie zahlt Tagegeld für die Versorgung des Pferdes und Krankenhaustagegeld in unbegrenzter Dauer. Viele Versicherer bieten auch Leistungen bei Behandlungsansprüchen, die infolge von Zeckenbissen entstanden sind. Nach einem Wirbelbruch werden die Leistungen sofort gewährt. Bei einer ambulanten Operation sind ist eine Einmalzahlung üblich. Meist wird ab 50 % Invalidität eine Unfallrente gezahlt, der Basisversicherungsschutz kann aber mit einer Unfallrentenversicherung kombiniert werden. Viele Versicherer übernehmen auch die Kosten für kosmetische Operationen infolge eines Reitunfalls. Die Kombination mit einer Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung oder Pferde- Operationsversicherung ist ratsam.

Pferdediebstahlversicherung

Die Pferdediebstahlversicherung bezahlt den vereinbarten Versicherungswert, wenn das versicherte Pferd gestohlen oder geraubt wird. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf den einfachen Diebstahl eines Pferdes, das auf einer Weide steht. In der Regel erweitert der Versicherungsvertrag den Schutz um den Tod des Pferdes durch einen Brand oder einen Blitzschlag. Die Transportversicherung kann eingeschlossen werden. Diese bezieht sich auf das Ableben des Tieres infolge eines Unfalls auf einem Pferdetransport. Der Diebstahl des Tieres während eines Transports ist bereits mit der Grundpolice der Diebstahlversicherung für das Pferd abgedeckt. Dabei unterscheidet sich jedoch je nach Vertrag die räumliche Gültigkeit des Versicherungsschutzes. Üblich ist entweder die Geltung innerhalb der EU, zum Teil um die Schweiz erweitert, oder innerhalb Europas und dann auch in den europäischen Staaten, die (noch) nicht der Europäischen Union angehören. Wenn Pferdebesitzer einen weltweiten Diebstahlschutz für ihr Pferd wünschen, müssen sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften einen Aufschlag auf die Versicherungsprämie entrichten. Das betrifft bei einer nur auf den EU-Raum bezogenen räumlichen Gültigkeit einer Pferdediebstahlversicherung auch süddeutsche Pferdebesitzer, die sich gelegentlich mit ihrem Tier beispielsweise in Liechtenstein aufhalten.

Der Versicherungswert in der Pferdediebstahlversicherung folgt bei privat genutzten Pferden in der Regel dem Kaufpreis. Bei selbst gezüchteten Reittieren orientiert sich die vereinbarte Versicherungssumme an der wahrscheinlichen Höhe des Kaufpreises eines vergleichbaren Pferdes. Der Wert eines Sportpferdes steigt bei guter Leistung und dem Einwerben entsprechender Preise im Laufe eines Pferdelebens deutlich an. Aus diesem Grund sieht der Vertrag der Pferdediebstahlversicherung für aktive Traber, Galopper und Turnierpferde idealerweise die Möglichkeit einer Anpassung der Versicherungssumme an den aktuellen Marktwert des Tieres vor. Bei Hengsten beeinflusst zusätzlich das erfolgreiche oder erfolglose Vorstellen zur Körung den Wert des Pferdes.

In der Pferdediebstahlversicherung ist bei einer Versicherungssumme ab 5000,00 Euro die Vereinbarung einer Eigenbeteiligung in Höhe von zwanzig Prozent der jeweiligen Versicherungssumme üblich. Bei geringeren Versicherungssummen kann der Besitzer sie auf Wunsch einschließen und so seine Versicherungsprämie verringern.

Zahlt meine private Haftpflicht die Schäden nicht?

Die private Haftpflichtversicherung zahlt i.d.R. bei Schäden die durch Haustiere verursacht werden, ein Pferd zählt aber nicht als Haustier, also benötigen Sie eine Pferdeversicherung.

Pferdeversicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne?

Das müssen Sie selber wissen. Es ist wie einer Autoversicherung: Je höher die Selbstbeteiligung bei der Pferdeversicherung, desto geringer die Prämien.

Welche Infos erhalte ich im Angebot zur Pferdeversicherung?

Sie erhalten u.a. Informationen welche Risiken mitversichert sind und in welcher Höhe die jeweilige Pferdeversicherung zahlt.

Beispiele:

  • Personen- und Sachschäden Pferd
  • Vermögensschäden Pferd
  • Mietsachschäden Pferd an unbeweglichen Objekten
  • Mietsachschäden Pferd an beweglichen Objekten
  • Selbstbeteiligung im Schadenfall (Personen/Sach/Vermögensschäden)

Sowie die mitversicherten Risiken der jeweiligen Versicherung

  • Tierhüter des Pferdes
  • Eigene Schäden eines fremden Tierhüters
  • Fremdreiterrisiko
  • Reitbeteiligung
  • Flurschäden
  • Jungtiere des Pferdes
  • Ungewollter Deckakt
  • Kutschfahrten
  • Reitturniere
  • Pferderennen

Was bedeutet Fremdreiterrisiko?

Wer ein Pferd besitzt, hat hohe monatliche Kosten und oft auch nicht die Zeit, das Pferd zu bewegen. Daher sind Reitbeteiligungen eine beliebte Form, zum einen Kosten zu sparen und zum anderen gut für das Pferd zu sorgen. Wer eine Reitbeteiligung in Betracht zieht, sollte sich auch über die Versicherung für das Pferd und die beteiligten Reiter machen. Grundsätzlich kommt eine Pferdehaftpflichtversicherung für Schäden auf. Worauf der Pferdebesitzer allerdings achten sollte, ist der Einschluss eines Fremdreiterrisikos in den Vertrag. Reiten ab und zu Fremde auf dem Pferd, deckt die Versicherung Schäden, die Fremdreitern widerfahren ab. Diese Klausel sollte grundsätzlich in die Haftpflichtversicherung mit aufgenommen werden. Auch wenn nur ab und zu das Pferd von Fremden geführt wird. Diese Klausel greift allerdings nur im privaten Bereich. Bestehen geschäftliche Beziehungen zwischen Pferdebesitzer und Fremdreiter muss eine eigene Fremdreiterpolice abgeschlossen werden. Aber Achtung: In der Regel gilt, dass Schäden an der Gesundheit des Fremdreiters durch einen Reitunfall oder durch mangelndes Können, nicht von der Fremdreiterpolice abgedeckt sind. Da greift die persönliche Unfallversicherung des Reiters. Es kann sein, dass die Versicherungen zwischen gelegentlichem Fremdreiten und einer Reitbeteiligung einen Unterschied machen. Hier heißt es ganz genau nachzufragen, ob eine Reitbeteiligung mit eingeschlossen ist. Diese darf natürlich nicht gewerbsmäßig sein, sondern sollte nur privat erfolgen.

Abgedeckt sind Schäden, die das versicherte Pferd an Dingen verursacht, beispielsweise an einem Auto. Abgedeckt sind ebenfalls Schäden an Personen, die durch das Pferd verursacht werden, wenn es zum Beispiel durchgeht und einen Fußgänger dabei verletzt.

Was bedeutet Reitbeteiligung?

Ein Pferd braucht Bewegung, am besten täglich, und viel Zuwendung um gesund zu bleiben. Dies erfordert Zeit und gerade daran mangelt es Pferdebesitzern oft. Um seinem Pferd trotzdem die nötige Bewegung zu ermöglichen, gibt es Reitbeteiligungen. Dies ist nicht nur für das Pferd, sondern auch für die Beteiligten ein Gewinn. Auf der einen Seite der Pferdebesitzer, der mit einem zweiten Reiter sein Pferd auslastet. Auf der anderen Seite ist der Reitbeteiligte, der seinem Sport nachgehen kann, ohne selbst ein Pferd zu besitzen. Auch in finanzieller Hinsicht lohnt es sich für beide Seiten. Doch bevor man eine Reitbeteiligung anbietet oder eingeht, sind wichtige Punkte zu beachten, in erster Linie zum Wohle des Pferdes.

Beide Seiten sollten sich genügend Zeit miteinander nehmen, um sich und ihre Reitfähigkeiten kennenzulernen. Denn nicht nur auf menschlicher Ebene ist es wichtig zu harmonieren. Absolutes Vertrauen und Zuverlässigkeit sind der Grundstock für eine Reitbeteiligung. Es sollten gemeinsam Regeln aufgestellt werden, die beide Seiten selbstverständlich einhalten müssen.

Pferdebesitzer sollten darauf achten, dass das Reitniveau der Beteiligung zum eigenen passt und vor allem zum Pferd. Am besten hält er alles schriftlich fest. Die Reitzeiten, natürlich die finanzielle Seite und was rund ums Pferd noch getan werden muss.

Der Beteiligte sollte nachfragen, wie viele noch eine Reitbeteiligung für das Pferd haben. Mehr als drei ist für das Pferd nicht zu empfehlen. Außerdem sollte er sich nach der Versicherung erkundigen. Das Pferd muss für eine Reitbeteiligung versichert sein.

Grundsätzlich sollte vielleicht eine Probezeit vereinbart werden, um sich gut kennenzulernen. Offene Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen sind nicht nur zum Wohle des Pferdes Voraussetzung für eine funktionierende Reitbeteiligung.

Was ist ein Ungewollter Deckakt?

Ein Ungewollter Deckakt kommt zustande, wenn Ihr Hengst eine fremde Stute ohne Zustimmung des jeweiligen Halters deckt. Das kann viele, zum Teil auch hohe Kosten nach sich ziehen. Wenn die Pferdehaftpflicht diese Kosten übernimmt sind Sie gut abgesichert.

Was bedeutet Nebenberufliche Tätigkeiten?

Nebenberufliche Tätigkeiten sind z.B. Kutschfahrten oder die Vermietung des Pferdes durch die Einnahmen erzielt werden. Auch der Einsatz an Turnieren kann dazugehören.