Private Unfallversicherung

Während seiner Berufsausübung ist der Mitarbeiter gesetzlich unfallversichert. Sein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, bei der für das Unternehmen zuständigen BG, der Berufsgenossenschaft, alle Arbeiter sowie Angestellten gegen Berufsunfälle zu versichern und die Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Eingeschlossen ist der direkte Weg zur und von der Arbeitsstätte. Für alle anderen Lebensbereiche ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Sie ist eine freiwillige, das heißt keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, sollte 24h, also rund um die Uhr, und weltweit gelten…


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Häufige Fragen zur privaten Unfallversicherung

Sinn und Zweck einer Unfallversicherung
Der Unfall als Begriff ist einheitlich definiert. Er ist „ein plötzliches, unvorhersehbares, nach Ort und Zeit klar bestimmbares Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und einen Körper- oder Sachschaden verursacht“. Die Unfallversicherung ist eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen, die im direkten sowie auch mittelbaren Zusammenhang mit einem Unfall entstehen. Zur Kernleistung der Unfallversicherung gehört die finanzielle Absicherung für den Fall einer vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. Damit ist die Invalidität als körperliche beziehungsweise geistige Unfallfolge angesprochen. Die privaten Ausgaben bleiben unverändert bestehen, während das Einkommen von einem auf den anderen Tag deutlich sinkt. Diese Lücke wird durch eine dementsprechende Unfallversicherung geschlossen.

Unfallversicherung mit Progression und Gliedertaxe
Die Basis für jede Unfallversicherung ist der Grundbetrag. Der wird als Unfallfolge, anhand der Beeinträchtigung nach der Gliedertaxe, prozentual als Einmal- oder als laufende Rentenzahlung gezahlt. Um die Unfallversicherung bei einem höheren Grad der Invalidität zu verbessern, wird der Versicherungsbetrag mit einer Progression versehen; beispielsweise mit 300 oder 500 %. Die Vertragssumme von 10.000 EUR wird mit dem Prozentsatz der Progression multipliziert und erhöht sich dadurch. Ähnlich kann die allgemein zugrundeliegende Gliedertaxe verbessert, sprich erhöht werden. Mit diesen individuellen Angeboten lässt sich die Unfallversicherung in Teilbereichen spürbar verbessern; dadurch erhöht sich umgekehrt auch der Versicherungsbeitrag.

Zusatzleistungen zur Unfallversicherung
Die Versicherungsgesellschaften erweitern ihr Angebot um vielfältige Zusatzleistungen. Zu den gängigen unter ihnen gehören die Absicherung des Unfalltods, Bergungs-, Rettungs- sowie Überführungskosten, Sofortleistungen bei schweren und bei Schwerstverletzungen, kosmetische Operationen, Reha-Maßnahmen sowie das Krankenhaustagegeld. Die Tarife der Versicherer variieren bei den Zusatzleistungen sowohl vom Angebot her als auch beim Versicherungsbeitrag. Der Versicherungsnehmer sollte in einer Checkliste zusammenstellen, welche Zusatzleistungen er sich vorstellt, und danach die Versicherungstarife miteinander vergleichen.

Unfall zeitnah der Versicherung melden
Alle Versicherer erwarten, dass der Geschädigte ein versichertes Ereignis zeitnah anzeigt, das heißt schriftlich mitteilt. Als erste Information ist ein formloser Brief oder eine E-Mail ausreichend. Im Anschluss daran wird der Unfallhergang in einem Vordruck des Versicherers ausführlich erfasst. Anhand dessen ergibt sich, ob respektive dass es sich um einen Leistungsfall, also um einen Unfall handelt.

Unfallversicherung steuerlich absetzbar
Der Beitrag zur Unfallversicherung kann als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden. Unter der laufenden Nummer 50 der „Anlage Vorsorgeaufwand“ zum Mantelbogen der Jahressteuererklärung wird der Jahresbeitrag eingetragen. Er reduziert das steuerpflichtige Einkommen und damit auch die Steuerlast.

Onlinevergleich von Unfallversicherungen
Um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen, empfiehlt sich der Tarifvergleich mehrerer Anbieter einer Unfallversicherung. Das ist auf unserem Vergleichsportal kostenlos möglich. Unterschiedliche Angebote sind sowohl bei den Versicherungsleistungen als auch bei dem monatlichen, viertel- oder jährlichen Versicherungsbeitrag nicht nur möglich, sondern geradezu wahrscheinlich. Ein Rechnen und Vergleichen ist also lohnenswert.