Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung sichert Kreditnehmer sowie Kreditgeber vor Forderungsausfällen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder Tod ab. Im Regelfall muß der Kreditnehmer aber mindestens 30 Tage wegen ein und der selben Krankheit arbeitsunfähig sein, damit die Restschuldversicherung dann ab Tag 31 anfängt, die Rate weiter zu bezahlen.

Das bedeutet: Ist der Kreditnehmer 40 Tage krank, zahlt die Restschuldversicherung anteilig für 10 Tage – im Todesfall werden die Raten komplett übernommen. Die Restschuldversicherung wird häufig im Zusammenhang mit der Aufnahme eines umfangreichen oder langfristigen Privatkredites abgeschlossen und bietet dem Kreditnehmer viele Vorteile.

In erster Linie dient die Restschuldversicherung der finanziellen Absicherung des Kreditnehmers für den Fall, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bank nicht mehr nachkommen kann oder verstirbt. Je nach Umfang der Restschuldversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die Arbeitslosigkeit, die Erwerbsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit des Kreditnehmers. Darüber hinaus empfiehlt sich je nach Familienstand die Absicherung des Todesfalles des Kreditnehmers. In einem solchen Falle gehen die bestehenden Kreditschulden auf die Erben über, da sie aus Sicht der Kreditgebenden Bank an die Stelle des verstorbenen Kreditnehmers treten und hierdurch zur Rückzahlung des Kredites verpflichtet sind.

Um dies zu vermeiden und die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten empfiehlt sich die Restschuldversicherung mit zusätzlicher Todesfallabsicherung abzuschließen, so dass ein Vollumfassender Schutz gewährleistet ist.

Durch die Restschuldversicherung erhöhen sich je nach Umfang des Versicherungsschutzes zwar die Kosten der Kreditaufnahme, allerdings profitiert der Kreditnehmer von der Gewissheit vor einer Überschuldung bewahrt zu werden und selbst im Falle großer finanzieller Belastungen wie der Arbeitslosigkeit seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Prämie, die der Kreditnehmer für die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes zahlen muss, wird entweder als einmalige Zahlung zu Beginn des Kreditverhältnisses oder als laufender Beitrag über die Dauer der Laufzeit geleistet. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt vom Umfang des Versicherungsschutzes, der Höhe des Kreditbetrages und eventuell erkennbaren Risiken ab. Die Restschuldversicherung gilt für die vereinbarte Vertragsdauer, die üblicherweise mit der Laufzeit des Kredites übereinstimmt. Tritt der Versicherungsfall ein, d.h. wird der Kreditnehmer arbeitslos, erwerbsunfähig, berufsunfähig oder verstirbt, greift die Restschuldversicherung, indem sie die Rückzahlung der ausstehenden Kreditschuld übernimmt.

Für die Bank stellt die Restschuldversicherung ebenfalls eine zusätzliche Sicherheit dar und erhöht die Kreditwürdigkeit des Kunden, da kein Verlust in Folge von ausbleibenden Tilgungsverpflichtungen befürchtet werden muss.

Um eine noch bessere Absicherung bei Krankheiten oder Unfällen zu erhalten, empfiehlt sich der Abschluß einer privaten Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen finaziellen Aufwendungen im Krankheitsfall.