Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist eine eigene Form der Kapitallebensversicherung. Der einzige Leistungsfall für den Versicherungsgeber ist das Ableben des Versicherten. Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung wird kein Kapital angesammelt oder gebildet. Ziel, Sinn und Zweck einer Sterbegeldversicherung ist die Finanzierung sämtlicher Kosten, die im direkten sowie mittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung des Verstorbenen anfallen.

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Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung

Wie hoch sollte eine Sterbegeldversicherung sein?
Vom Charakter her beträgt die Versicherungssumme einen niedrigen bis hin zu mittleren vierstelligen Eurobetrag. Die Gesamtsumme einer oder auch mehrerer Sterbegeldversicherungen sollte achttausend Euro nicht übersteigen. Bis zu dieser Höhe gilt die Sterbegeldversicherung als angemessen. Im Grunde genommen ersetzt sie das Sterbegeld, das von den gesetzlichen Krankenkassen bis Mitte der 2000er Jahre bezahlt worden ist. Es betrug damals fünfhundert Euro, war also deutlich niedriger und nicht kostendeckend.

Wer kann eine Sterbegeldversicherung abschließen?
Das Besondere an dieser überschaubaren Kapitallebensversicherung ist die Altersgrenze für Versicherungsnehmer. Auch noch im Rentenalter kann eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Somit kann in der Jugend Versäumtes im Alter noch nachgeholt werden. Je nach Anbieter ist die Höchstaltersgrenze für Neuverträge bis auf das siebzigste Lebensjahr begrenzt. Begünstigte der Sterbegeldversicherung sind in aller Regel die Erben des Versicherungsnehmers. Juristisch gesehen gehört ihnen der Leichnam, sie sind für die Bestattung zuständig und verantwortlich. Das ist auch dann der Fall, wenn das Erbe ausgeschlagen, also nicht angetreten wird.

Welche Besonderheiten bietet die Sterbegeldversicherung?
Die Versicherungsanbieter werben mit unterschiedlichen Merkmalen. Zu denen gehört der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung. Für den Versicherungsgeber ist es ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß bestätigt, zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht lebensbedrohlich erkrankt zu sein. Sofern auf die Gesundheitsprüfung nicht verzichtet wird, muss der Betroffene mit krankheitsbedingten Leistungsausschlüssen rechnen. Auch bei einer möglichen Wartezeit sind die Sterbegeldversicherungen recht unterschiedlich ausgestaltet. Das beste Angebot ist ein Wartezeitverzicht. Der Versicherungsschutz gilt ab Vertragsabschluss beziehungsweise nach Ablauf der Widerruffrist. Andere Anbieter geben eine halbjährige, eine ein- oder auch zweijährige Wartezeit vor; erst danach wird die Sterbegeldversicherung in voller Höhe ausgezahlt. Vergleichbar mit der Kapitallebensversicherung kann auch eine Sterbegeldversicherung bei Unfalltod in doppelter Höhe der Versicherungssumme ausbezahlt werden. Für den Versicherungsnehmer ist ein genauer, detaillierter Versicherungsvergleich nicht nur hilfreich, sondern geradezu notwendig.

Wie erfolgt die Auszahlung der Sterbegeldversicherung?
Der Weg ist bei allen Versicherungsgebern derselbe und absolut problemlos. Der Leistungsfall, also das Ableben des Versicherten, ist durch die Sterbeurkunde nachgewiesen. Sie wird zusammen mit dem Originalvertrag der Sterbegeldversicherung unter Angabe der aktuellen Bankverbindung an die Versicherungsgesellschaft geschickt. Der Begünstigte steht fest, und bis zur Überweisung des Versicherungsbetrages vergehen nur wenige Tage. Dem Versicherer ist bewusst, dass in diesen Stunden und Tagen vielfältige Ausgaben fällig werden und bezahlt werden müssen; das ist ohne die Sterbegeldversicherung häufig gar nicht möglich.

Sterbegeldversicherung auch bei Bedürftigkeit wie Hartz IV?
Die Antwort lautet Ja. Es ist im Interesse des Staates, dass der Verstorbene pietätvoll bestattet werden kann, ohne dass die öffentliche Gemeinschaft mit den Kosten belastet wird. Zahlungen aus der Sterbegeldversicherung gelten für den Zahlungsempfänger nicht als verfügbares Vermögen nach dem SGB XII, dem zwölften Sozialgesetzbuch. Umgekehrt sind die regelmäßigen Beitragszahlungen zur Sterbegeldversicherung ein Mehrbedarf, der auf Antrag hin nach § 33 SGB XII beim Bezug von Sozialhilfe oder Hartz IV übernommen, sprich bezahlt wird.