Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts zu den Sozialversicherungen. Sie hat die Übernahme finanzieller Kosten für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit des Versicherten zum Ziel. Die Kosten für Heilbehandlungen in Form von Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten könnten den Normalverbraucher andernfalls vor große finanzielle Nöte stellen. Zum Schutze der Arbeitnehmer wurde die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ins Leben gerufen. Alle Aufgaben der Krankenversicherung werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen…


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Häufige Fragen zu gesetzliche Krankenkassen

Was ist die gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) fungiert gewissermaßen als Bindeglied zwischen Versicherten und Krankenversicherung. Generell handelt es sich bei der Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung. Die Pflicht der Krankenversicherung soll verhindern, dass eine Person im Krankheitsfalle über keinen Versicherungsschutz verfügt. Bestimmte Personengruppen sind von dieser Pflicht der Krankenversicherung jedoch ausgeschlossen. Hierzu gehören beispielsweise freiberuflich oder selbständig tätige Personen sowie Arbeitnehmer, deren Verdienst eine bestimmte Bemessungsgrenze übersteigt.

Was ist das Grundprinzip der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland?
Die Funktionsweise einer gesetzlichen Krankenversicherung ist seit ihrer Gründung unverändert. Jede krankenversicherte Person in Deutschland begleicht einen monatlichen Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung. Durch diese Einnahmen bleibt die Krankenversicherung zu jedem Zeitpunkt leistungsfähig. Mithilfe dieser Beiträge werden anfallende Kosten für den Versicherten bezahlt. Die Höhe dieser Beiträge bemisst sich bei den gesetzlichen Krankenkassen nach dem Einkommen des Versicherten und unterscheidet sich hierbei zentral von den Privaten Krankenversicherungen in Deutschland, die ihre Beiträge risikoabhängig erheben. Typische Leistungsfälle der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind die Übernahme der Kosten bei einem Arztbesuch oder eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus.

Welche unterschiedlichen Krankenkassen gibt es?
Es gibt die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK, etc.), die Ersatzkassen, die Betriebskrankenkassen (BKK Mobil Oil, etc.), Innungskrankenkassen sowie die Knappschaft.

Kann ich meine Krankenkasse frei wählen?
Generell hat jeder Bürger in Deutschland die freie Wahl der Krankenkasse. Es obliegt somit den persönlichen Präferenzen des Einzelnen, für welche gesetzliche Krankenkasse er sich entscheidet. Im Zuge der Gesundheitsreform in Deutschland unterscheiden sich die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur mehr marginal voneinander.

Was ist die Familienversicherung?
Neben dem Versicherungsnehmer können beitragsfrei auch die Ehefrau sowie die Kinder mitversichert werden. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist u.a., dass keiner der Mitversicherten hauptberuflich selbständig ist oder mehr als 405 Euro monatlich verdient. Bei geringfügig Beschäftigten liegt diese Grenze bei € 450.-. Aktuelle Sätze liefert Ihnen die jeweilige Krankenkasse. Die Altersgrenze bei Kindern beträgt 18 Jahre bzw. 23 Jahre, solange sie noch kein eigenes Einkommen erzielen. Sollte das Kind in einer Ausbildung sein kann sich die Altersgrenze bis zur Vollendendung des 25ten Lebensjahres erhöhen.

Nachweis der Krankenversicherung
Jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse erhält als Nachweis des Versicherungsschutzes eine Krankenversichertenkarte, die mit einem Chip versehen ist. Auf diesem werden alle relevanten Daten des Versicherten gespeichert. Hierzu zählen beispielsweise persönliche Daten wie Alter, Name oder Anschrift. Diese Informationen vereinfachen einem Arzt oder einem anderen medizinischen Dienstleister die Abrechnung mit der entsprechenden Krankenkasse.

Ich bin privat versichert und möchte wieder in die gesetzliche Krankenkasse – geht das?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Wechsel zurück in die GKV möglich:
Wenn Sie aus einer Selbständigkeit wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln und das Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegt. Der Wechsel ist dann nach einem Jahr im Angestelltenverhältnis möglich wenn erwiesen ist, dass die Beitragsbemessungsgrenze für längere Zeit nicht erreicht wird.
Aber: Nur bis zur Vollendung des 55ten Lebensjahres ist ein Wechsel zurück in die GKV möglich. Danach werden Sie keine GKV finden die Sie aufnimmt.

Um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen, empfiehlt sich der Vergleich mehrerer gesetzlicher Krankenkassen. Das ist auf unserem Vergleichsportal kostenlos möglich.