Gebäudeversicherung

haus in der handMit der Gebäudeversicherung schützt der Eigentümer beziehungsweise Besitzer seine Immobilie vor Sachschäden. Bei einem Gebäudewert im sechs- oder auch siebenstelligen Eurobereich ist das eine Selbstverständlichkeit. Dennoch ist die Gebäudeversicherung eine freiwillige Versicherung. Es bleibt jedem einzelnen Immobilienbesitzer überlassen, ob und in welcher Höhe er sein gewerblich genutztes, oder sein Wohngebäude versichert. Der Versicherungsgegenstand ist das Gebäude ohne seinen beweglichen Inhalt. Damit soll erreicht werden, dass Schäden am Gebäude kostendeckend repariert werden können, bis hin zum Wiederaufbau…


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Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung

Versicherte Risiken inklusive Elementarschäden
Die verbundene Gebäudeversicherung beinhaltet die drei Versicherungen gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm. Eine zunehmend sinnvolle Ergänzung zu dieser standardisierten Gebäudeversicherung ist die Elementarversicherung. Wie das Wort sagt, ist sie ein Schutz gegen elementare Naturgewalten wie Starkregen, Schneedruck auf dem Gebäudedach, Orkan, Überschwemmung oder Hochwasser. Die Witterungseinflüsse Hagel und Sturm sind in der Gebäudeversicherung enthalten. Die Feuerversicherung beinhaltet Schäden aus Blitzschlag, Brand, Explosion und Implosion. Als Brand wird ein Feuer definiert, das zur offenen Flamme führt. Die Pflicht zum Anbringen von Rauchmeldern gehört mittlerweile bundesweit zur Fürsorgepflicht des Hausbesitzers; einerseits gegenüber seinen Mietern, andererseits gegenüber dem Versicherer. Der kann beim Fehlen des Rauchmelders die Leistung einschränken oder verweigern.

Versicherungsleistungen für Primär- und Sekundärschäden
Zum versicherten Gebäude gehören das Bauwerk selbst sowie das Gebäudezubehör wie Briefkasten- und Klingelanlage, wie Garage, Carport, Garten- und Gewächshaus, Befestigungen von Terrasse, Gehwegen und Garten sowie Einbaumöbel, die für das Gebäude individuell angefertigt und eingebaut worden sind. Zusätzlich zu den Erst-, den Primärschäden am Gebäude muss in vielen Fällen auch mit Folgeschäden, den Sekundärschäden gerechnet werden. Hier wie da handelt es sich um einen Leistungsfall für die Gebäudeversicherung. Versichert sind unter anderem Abbruch- und Aufräumungskosten, Mietausfall, Sachverständigenkosten sowie Schadensminderungskosten. Anhand des einzelnen Leistungsfalles wird ermittelt, welcher Schaden entstanden ist und repariert werden muss. Ziel ist es, den Urzustand vor Schadenseintritt wiederherzustellen. Das erfordert in den meisten Fällen auch die Beseitigung von Sekundärschäden.

Gebäudeversicherung ein Muss ohne Rechtspflicht
Der verantwortungsbewusste Immobilienbesitzer wird zwangsläufig eine ausreichend hohe Gebäudeversicherung abschließen. Die ergänzende Elementarversicherung ist immer mit einem Eigenanteil je Schadensfall im dreistelligen Eurobereich verbunden. Angeboten wird die Gebäudeversicherung, vergleichbar mit der privaten Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, mit und ohne Eigenanteil je Schadensfall. Das wirkt sich positiv auf die Beitragshöhe aus, ebenso wie die Bündelung mehrerer Versicherungen bei derselben Versicherungsgesellschaft. Obwohl der Abschluss einer Gebäudeversicherung nicht rechtlich vorgeschrieben ist, wird aufgrund des zu versichernden Immobilienwertes so gut wie niemand darauf verzichten.

Schaden melden und fotografisch dokumentieren
Zur Prüfung einer Leistungspflicht ist dem Versicherer damit geholfen, wenn der Gebäudeschaden nicht nur schriftlich gemeldet, sondern auch per Lichtbild festgehalten wird. Der Versicherungsnehmer muss den Schaden belegen und nachweisen können. Das ist in den meisten Fällen recht eindeutig und sollte zeitnah geschehen. Eine Voraussetzung für den jederzeitigen Versicherungsschutz ist die termingerechte Bezahlung des Versicherungsbeitrages.

Onlinevergleich von Gebäudeversicherungen
Entsprechend der Vielzahl an Gebäuden ist auch die Zahl der Versicherer sehr groß, die eine Gebäudeversicherung anbieten. Die Tarife sind mit ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis recht unterschiedlich. Bei einem Gebäudeversicherungvergleich sollte auf Leistungsausschlüsse, auf Leistungseinschränkungen sowie auf Kannbestimmungen in den Geschäfts- und Versicherungsbedingungen geachtet werden. Versichert ist immer nur das, was im Vertrag über die Gebäudeversicherung steht. Im Zweifel argumentiert der Versicherer so, dass nicht versichert sein kann, was nicht eindeutig im Vertrag aufgeführt ist.

Um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen, empfiehlt sich der Gebäudeversicherung Vergleich bzw. Vergleich von Wohngebäudeversicherungen. Das ist auf unserem Vergleichsportal kostenlos möglich.