Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge für das Erfüllen einer Verpflichtung einzustehen, z.B. bei einem Kreditvertrag. Im Gegensatz zur Ausfallbürgschaft bei der ein Bürge nur in Haftung genommen wird nachdem der Gläubiger alles versucht hat seine Forderung einzutreiben reicht es bei einer einfachen Bürgschaft aus, wenn der Schuldner eine Rate nicht bezahlt. Das Kreditinstitut hat dann in der Regel das Recht, sofort die ausstehenden Forderungen von dem Bürgen zu fordern.

Was viele nicht wissen: Wer eine Bürgschaft eingeht und später selbst eine Finanzierung beantragen möchte kann Probleme bekommen, da bei der Bonitätsprüfung unter anderem die Einnahmen zu Ausgaben ins Verhältnis gesetzt werden und sich daraus eine maximale Kreditsumme ergibt. Die in dem Bürgschaftsvertrag vereinbarte Finanzierungssumme wird dabei so bewertet als ob der Bürge diesen Kreditvertrag selber abgeschlossen hätte. Das bedeutet, dass wenn jemand bei Banken für eine Finanzierung für € 20.000,- gut ist, aber eine Bürgschaft für einen € 10.000,- Kredit hat, er nur noch einen Kredit für € 10.000,- erhält, da er im ungünstigsten Fall ja für die Bürgschaft bürgen muss.