Wann immer man sich mit Finanzen, Krediten, Darlehen und-/ oder Finanzierungen beschäftigt, taucht auch immer wieder der Begriff „Disagio“ oder „Damnum“ auf.
Was ist das nun genau?
Unter einem Disagio, oder einem Damnum, ist ein einmaliger Abschlag vom Gesamtkreditbetrag, dem Bruttokreditbetrag, zu verstehen, wodurch dem Kreditnehmer nicht der Bruttokreditbetrag ausgezahlt wird, sondern der sogenannte, geringere Nettokreditbetrag.
Beispiel:
Beläuft sich der Kredit z.B. auf 100.000,- €, so werden dem Kreditnehmer bei Verwendung eines Disagios nur 94.000,- € zur Verfügung gestellt, jedoch muss er Zins- und Tilgungsleistungen bezogen auf den Bruttokreditbetrag in Höhe von 100.000,- € erbringen.
Ein Disagio wird häufig als Instrument zur Senkung des langfristig festgeschriebenen Zinssatzes, beispielsweise bei Immobilienfinanzierungen, verwendet, weil Banken und Sparkassen bei diesem Finanzierungstyp stets niedrigere Zinssätze anbieten.
Darüberhinaus kann ein Disagio erhebliche steuerliche Vorteile bringen, da es in dem steuerpflichtigen Jahr als Zinsbelastung, somit als Werbungskosten, absetzbar ist. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, gegenüber dem Verbraucher den effektiven Jahreszins anzugeben, wobei der Zinssatz und weitere preisbestimmende Faktoren eingerechnet werden. Fällt dabei ein Disagio an, so ist seitens der Bank anzugeben, auf welchen Zeitraum diese Einmalkosten in den Effektivzins eingerechnet worden sind.
Ein Disagio ist somit also sehr gut zur Nutzung steuerlicher Vorteile geeignet, wie gleichzeitig auch zur Senkung des Zinssatzes. Jedoch sollte hier auch beachtet werden, daß der aufgrund des Disagios fehlende Kreditbetrag aus anderen Mitteln beschafft werden kann, oder aus eigenen finanziellen Quellen zur Verfügung steht. Ein Vergleich aller Finanzierungskonditionen, auch unter Berücksichtigung eventueller Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungskosten, Vorfälligkeitsentschädigungen etc., ist stets sinnvoll.